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1. Allgemeines Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehende Bedingungen des Käufers können nicht akzeptiert werden, bzw. bedürfen unserer ausdrücklichen Einwilligung. Spätestens mit dem Empfang der Ware gelten unsere Bedingungen als angenommen. Unsere Angebote sind freibleibend.
2. Preise, Zahlungsbedingungen Unsere Preisstellung beruht auf der bei Vertragsabschluß herrschenden Material- und Kostenlage. Zur Berechnung gelangen unsere am Tage der Lieferung gültigen Preise. Unsere Rechnungen sind zahlbar sofort nach Rechnungseingang netto Kasse, zzgl. Porto- und Versandkosten. Erstgeschäfte werden ausschließlich gegen Nachnahme versand. Schecks und bundesbankfähige Wechsel werden nur zahlungshalber entgegengenommen. Diskont- und sonstige Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort in bar zahlbar. Bei der Begebung von Wechseln wird kein Skonto gewährt. Bei nichteingelösten oder ungedeckten Schecks werden die vom Kreditinstitut belasteten Kosten zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von € 10,-- dem Käufer weiterberechnet. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, für den ausstehenden Betrag Zinsen zu berechnen, und zwar in der Höhe des zu dem Zeitpunkt geltenden Diskontsatzes der Deutschen Bundesbank zzgl. 5%.
3. Sicherheit Die Masterdisketten werden mit marktüblichen und stets aktuellen Virenscannern geprüft. Für zum Kopierzeitpunkt bisher unbekannte Viren können wir nicht haftbar gemacht werden. Duplikatsdisketten sind stets vom Hersteller virengeprüfte Produkte und werden vor der Verarbeitung formatiert.
4. Haftungsausschluß Der Auftraggeber haftet uneingeschränkt für die Einhaltung aller rechtlichen Copyright Vorschriften der zu kopierenden Datenträger. Ferner erklärt der Auftraggeber, daß er sämtliche Rechte an den zu kopierenden Daten besitzt und die Duplizierung selber vornehmen dürfte, bzw. Dritte dazu beauftragen darf.
5. Lieferzeit Die Angabe der Lieferzeit erfolgt nach besten Wissen und Gewissen. Insbesondere übernehmen wir keine Gewähr für Lieferungsverzögerungen, die bei unseren Vorlieferanten begründet sind und die wir nicht zu vertreten haben. Außerdem sind Verzögerungen bedingt durch höhere Gewalt (z.B. Poststreik etc.) nicht durch uns zu vertreten. In dieser Hinsicht sind Schadensersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen. Die Lieferfrist beginnt erst nach vollständigen Vorliegen sämtlicher Unterlagen, die vom Kunden beizubringen sind und Klärung eventueller daraus resultierender Fragen. Die Lieferfrist gilt bei Versand der Ware als eingehalten, ein Empfangsdatum beim Kunden ist unverbindlich.. Teillieferungen sind zulässig.
6. Versand und Gefahrübergang Der Versand erfolgt für Rechnung und auf Gefahr des Käufers. Mit der Übergabe an den Frachtführer geht die Gefahr -auch bei frachtfreier Lieferung- an den Käufer über. Bei Transportschäden hat der Käufer unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei den zuständigen Stellen zu veranlassen.
7. Beanstandungen Mängel müssen uns spätestens 8 Tage nach Empfang der Ware angezeigt werden. Im Rahmen unserer Gewährleistungspflicht sind wir berechtigt, die mangelhafte Ware oder Dienstleistung bis zu drei Mal nachzubessern. Ist dies nicht möglich, hat der Kunde das Recht auf Minderung oder Wandlung des Vertrags. Für die Güte der Datenträger haftet der jeweilige Hersteller aufgrund seiner Garantieerklärungen. Weitergehende Ansprüche, auch Dritter, gleich aus welchem Rechtsgrunde, sind ausgeschlossen.
8. Eigentumsvorbehalt Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen unser Eigentum, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Im Falle der Be- oder Verarbeitung geht das Eigentum an der neuen Sache auf uns über, ohne uns zu verpflichten. Der Käufer darf die noch nicht bezahlten Waren weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Etwaige Pfändungen der noch nicht bezahlten Ware oder jede andere Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte hat uns der Käufer unverzüglich anzuzeigen. Veräußert der Käufer die gelieferte Ware, gleichwohl in welchem Zustand, ob unbearbeitet, be- oder verarbeitet, so tritt er für die Einräumung der Befugnis des ordnungsgemäßen Verkaufs schon jetzt bis zur vollständigen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferung die ihm aus den Veräußerungen entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer an uns ab.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist Berlin, Gerichtsstand sind die für Berlin zuständigen Gerichte, auch für Klagen im Wechsel- und Scheckprozeß. Wir sind jedoch auch berechtigt, unsere Rechte gegenüber dem Käufer am Ort seines gesetzlichen Gerichtsstandes geltend zu machen. Die Gültigkeit dieser Bedingungen wird durch etwaige Ungültigkeit einzelner darin enthaltener Bestimmungen nicht berührt.
Berlin, im Juni 2002
CD2COPY Arne P. Hoog
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